Seit dem 01.12.2021 sind Sie als Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zur Verfügung zu stellen. Diese neue Regelung gemäß der Heizkostenverordnung dient dazu, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.
Folgendes muss die UVI beinhalten:
- monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden (Heizung/Warmwasser)
- Vergleich des bisherigen Verbrauchs der eigenen Wohnung mit dem Vormonatsverbrauch und zudem des jeweiligen Monats des Vorjahres
- Vergleich mit einem vergleichbaren Bewohner/Durchschnittsnutzers
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- die Messgeräte sind mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet
- stationäre Datensammler/Gebäudezentralen (Gateways) zur Datenübermittlung sind vorhanden
Die UVI ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, den Energieverbrauch in Ihren Immobilien zu optimieren.
Durch die regelmäßige Übermittlung der UVI an Ihre Mieter erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche Anforderungen, sondern können zudem:
- Ihre Mieter für das Thema Energieeffizienz sensibilisieren
- Mögliche Schäden an Anlagen frühzeitig erkennen
- Ihre Immobilien attraktiver für energiebewusste Mieter gestalten
Möchten auch Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie optimieren und die UVIs beantragen?