Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 | Fr. 08.30 - 12.00

Telefon: 0831 - 960 750 - 0    E-mail: info@regiomess.de


Kundenservice / Beratung

 Ablauf einer manuellen Ablesung:

  • Terminmitteilung telefonisch oder mit Hausaushang ca. 10 – 14 Tage vor dem Termin
  • Ablesung der Erfassungsgeräte zum angegebenen Zeitpunkt
  • Bei unentschuldigter Nichtanwesenheit wird ein kostenpflichtiger Zweittermin notwendig.
  • Erstellung der Abrechnung durch RegioMess nach Erhalt der Kosten von der Verwaltung

 

Ablauf bei einer vorhandenen Funkanlage walk by:

  • Terminmitteilung telefonisch oder mit Hausaushang ca. 10 – 14 Tage vor Termin
  • Ablesung der Erfassungsgeräte zum angegebenen Zeitpunkt vom Treppenhaus aus ohne Betreten der Wohnung
  • Erstellung der Abrechnung durch RegioMess nach Erhalt der Kosten von der Verwaltung

 

Ablauf bei einer vorhandenen AMR Funkanlage:

  • Erfassung der Ablesedaten telefonisch per Datensammler
  • Erstellung der Abrechnung durch RegioMess nach Erhalt der Kosten von der Verwaltung

 

Austausch von Zählern:

  • Terminmitteilung telefonisch oder mit Hausaushang ca. 10 – 14 Tage vor Termin
  • Ablesung und Austausch der Erfassungsgeräte zum angegebenen Zeitpunkt
  • Bei unentschuldigter Nichtanwesenheit wird ein kostenpflichtiger Zweittermin notwendig
  • Achtung! Wichtige Information! Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Austausch von Zählern/Messgeräte!
    • Dichtheitsprüfung bei Wärme- und Wasserzählern
      Unsere Monteure haben die Dichtheit der Zähler überprüft. Es kann jedoch vorkommen (speziell bei schwer zugänglichen Zählern), dass sich im Nachgang eine Undichtigkeit am Zähler bzw. an den Verschraubungen ergibt.

      Deshalb lautet unsere dringende Empfehlung: Bitte behalten Sie die Zähler ein paar Tage im Auge und kontrollieren Sie, ob die Zähler hundertprozentig dicht sind!

      Falls eine Undichtigkeit festgestellt wird, bitte sofort das Wasser absperren und umgehende Information an uns, damit unser Kundendienst nochmals aktiv und so eine eventuell möglicher Wassserschaden vermieden werden kann

    • Defekte Wasserzähler-Absperrventile
      Um den erforderlichen Austausch der Wasserzähler gemäß Eichgesetz durchführen zu können, muss das Wasser vorher abgesperrt werden. Es kommt jedoch häufig vor, dass die Absperrventile nicht funktionieren oder bei Gebrauch undicht werden, weil diese verkalkt sind bzw. nur selten betätigt werden.

      Unsere Empfehlung lautet: Die Absperrventile von Zeit zu Zeit auf- und zudrehen!

      Zur Info: Falls sich das Wasser nicht absperren lässt, muss der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung eine ausführende Fachfirma (Heizungs-/Sanitärinstallateur) beauftragen, die die Reparatur bzw. den Austausch der Absperrventile durchführt. Falls gewünscht (um zusätzliche Kosten zu vermeiden) treten wir mit der zuständigen Fachfirma in Kontakt, damit die Arbeiten "in einem Aufwasch" erledigt werden können.

    • Störung der Heizung:
      Beim Austausch der Messgeräte muss das Wasser abgesperrt werden. Gerade die neueren Heizungsanlagen sind sensibel eingestellt und melden nach erfolgtem Austausch häufig eine Fehlermeldung die wieder wegquittiert werden muss. Wir bitten Sie hier mit der zuständigen Fachfirma / Hausmeisterservice etc. Kontakt aufzunehmen.

    • Demontage Feingewinde-Zähler:
      Bei dem derzeit installierten Wasserzähler-Typ lässt sich der Demontage-Aufwand nicht kalkulieren, weil es sich hier um ein Feingewinde handelt, dass zudem in Nassbereich lagert.

      Bei der Demontage muss evtl. schwereres Werkzeug und Gewalt angewendet werden. Für evtl. Schäden übernehmen wir keine Haftung!

    • Lackschäden:
      Durch die Montage der Heizkostenverteiler am vorgeschriebenen Montagepunkt des Heizkörpers, können evlt. Lackschäden sichtbar werden, für die die Fa. RegioMess keine Haftung übernimmt.

 

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann rufen Sie gerne bei uns an! Telefon: 0831/960 750 - 0

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