Miet- und Wartungsservice
Der Mietservice für Messgeräte und Rauchwarnmelder umfasst folgende Leistungen:
- Die Messgeräte werden gegen eine jährliche Mietgebühr zur Verfügung gestellt
- Plausibilitätsprüfung der Messgeräte im Zuge der Jahresablesung
- Funktionsgarantie während der Vertragslaufzeit mit kostenlosem Austausch bei Geräte-Defekt
- Überwachung der Eichgültigkeit bzw. technischer Betriebsdauer inklusiv Austausch der Geräte nach Ende der Vertragslaufzeit
Der Eich- und Wartungsservice von Messgeräten umfasst folgende Leistungen:
- Plausibilitätsprüfung der Messgeräte im Zuge der Jahresablesung
- Funktionsgarantie während der Vertragslaufzeit mit kostenlosem Austausch bei Geräte-Defekt
- Überwachung der Eichgültigkeit bzw. technischer Betriebsdauer inklusiv kostenlosem Austausch der Messgeräte bei Fälligkeit.
uvm.
Die Kosten für Miet- bzw. Eich- und Wartungsservice sind umlagefähig in der jährlichen Heizkostenabrechnung.
Entscheiden Sie selbst Ihre Vertragsdauer bei Heizkostenverteiler (10, 8 oder 5 Jahre). Bei geeichten Wärme- und Wasserzählern richtet sich die Dauer nach Eichgesetz.
Lassen Sie sich ein für Ihre Liegenschaft optimal angepasstes und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot unterbreiten. Wir beraten Sie gern!