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Newsletter 01-2023 EWSG Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher bereits aus den Medien erfahren haben, erstattet der Bund aufgrund des kürzlich verabschiedeten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) allen Privathaushalten, die leitungsgebundenes Erdgas oder Fernwärme beziehen, die Abschlagszahlung des Monats Dezember 2022 zurück.

Wichtig: Diese Gutschrift muss laut dem Gesetz separat auf der betreffenden Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass Sie diese Erstattung separat als Gutschrift auf unser Formular "Heizkostenermittlung" eintragen müssen!

Die Höhe der Erstattung weist der Gasversorger bzw. der Fernwärmelieferant in der Regel gesondert auf seiner betreffenden Rechnung aus. Bitte geben Sie uns diese Angabe im Bereich "Sonstige Kosten Heizung / Warmwasser" wie folgt vor:

Beispiel:

Alle Kunden, die Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder andere Brennstoffarten beziehen, müssen bei Ihrer Heizkostenermittlung nichts weiter beachten. Die Bundesregierung plant zwar auch hier finanzielle Entlastungen, allerdings sind diese zum momentanen Zeitpunkt noch nicht beschlossen. Sobald es hier ebenfalls konkrete gesetzliche Vorgaben gibt, werden wir Sie erneut informieren.

Ihr RegioMess-Team

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