Öffnungszeiten: Mo. - Do. 08.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 | Fr. 08.30 - 12.00

Telefon: 0831 - 960 750 - 0    E-mail: info@regiomess.de


Unternehmen

RegioMess - Ihr kompetenter Partner vor Ort

Die Firma RegioMess ist ein familiengeführtes, mittelständisches und regionales Messdienstunternehmen mit 30 Mitarbeitern sowie ca. 35 Subunternehmer. Seit 1999 sind wir für Sie da, wodurch wir auf eine 20-jährige Branchenerfahrung blicken können. Im November 2018 haben wir unseren Geschäftssitz nach Waltenhofen in den Bucher Hang 2 verlegt. Direkt an der B19 sind wir damit weiterhin gut erreichbar.

Unsere Kernkompetenz ist das zuverlässige erstellen von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen. Diese muss übersichtlich und klar strukturiert sein, den gesetzlichen Vorlagen entsprechen und auch für den Laien verständlich sein. Genau auf diese Dienstleistung hat sich die Firma Regiomess spezialisiert. Vor allem durch Mund-zu-Mund-Propaganda hat sich das Unternehmen einen hervorragenden Ruf und einen großen Kundenkreis im ganzen Allgäu aufgebaut. Dazu zählen vor allem Bauträger und Hausverwaltungen, aber auch Gewerbetreibende und nicht zuletzt private Bauherren bzw. Eigentümer

Ein großes Anliegen der Inhaber Peter & Renate Bayer ist ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis, der persönliche Kontakt sowie die Kundennähe. Ein Ansprechpartner Vorort sowie keine Telefonwarteschlangen sind ebenfalls Stärken der Firma wodurch sich der entscheidende Wettbewerbsvorteil gegenüber großen Konzernen auszeichnet.

Das zweite Standbein ist der Vertrieb - das Vermieten und Warten von Messgeräten: das Spektrum reicht von einfachen Wärme- und Wasserzählern oder Heizkostenverteilern bis zu hochmodernen Funk- und Zentralerfassungsgeräten.

Zusätzlich vertreibt und installiert RegioMess auch Rauchwarnmelder, deren Einbau in Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Inspektion der Rauchwarnmelder wird ebenfalls angeboten, welche zusammen mit der Heizkostenablesung erfolgen kann. Der Wohnungsnutzer wird somit "in einem Aufwasch" bedient wodurch nur ein einmaliges Betreten der Wohnung notwendig ist.

 

 

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